Maskenpflicht auf dem Wertstoffhof
Durch das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz treten nach Vorgabe der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neue Regelungen in Kraft. Diese Bestimmungen sind auch für Märkte und andere Kontaktstellen unter freiem Himmel gültig, somit auch für die kommunalen Wertstoffhöfe und weitere Einrichtungen wie das MHKW zur Abfallentsorgung.
Hieraus folgt die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- Maske für alle Anlieferer ab Montag, den 25. Januar 2021.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Mitwirkung bei der Umsetzung der Hygienevorschriften.