Einleitung in die Kanäle
Hinweise zur korrekten Grundstücksentwässerung
Um die Funktionsfähigkeit der Kanalisation fortlaufend gewährleisten zu können, müssen die Vorschriften zur Einleitung in die Kanäle dringend beachtet werden. Es gilt: In Schmutzwasserkanäle darf nur Schmutzwasser, in Regenwasserkanäle nur Niederschlagswasser eingeleitet werden!
Einige Stoffe wie Lebensmittelreste, Hygieneartikel oder Fette und Öle behindern den störungsfreien Abfluss in den Kanälen und verteuern dadurch den Unterhalt von Kanalisation und Kläranlage massiv.
Die folgende Übersicht fasst beispielhaft zusammen, was auf keinen Fall in der Toilette entsorgt werden sollte:
Abfallart | Korrekte Entsorgung |
---|---|
Hygieneartikel: Windeln, Binden/Slipeinlagen, Zahnseide, Feuchttücher, Heftpflaster/Verbände, Ohrenstäbchen | Mülltonne |
Speisereste: Frittierfett, gefrorene Speisereste, Speiseöl | Mülltonne |
Medikamente: Tabletten mit/ohne Blister, medizinische Tropfen mit/ohne Flasche | Apotheke, Mülltonne |
Haushaltsabfälle: Korken, Putzmittel, Zigaretten/Asche, Katzenstreu, Heu, Vogelsand | Mülltonne |
Chemikalien/besondere Abfälle: Farben, Lacke, Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Schädlingsbekämpfungsmittel, Verdünner, Putzmittel, Rohrreiniger, Tapetenkleister | Schadstoffsammlung |
Sie möchten mehr erfahren?
Weitere Informationen zum Verbot des Einleitens erhalten Sie unter § 15 der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Kommunalunternehmens CEB (Entwässerungssatzung - KU - EWS) und der Anlage zu § 15 Abs. 2 (Seite 11 des PDF-Dokuments).