Gartenwasser
Nachweis des verbrauchten Gartenwassers
Gemäß Entwässerungsgebührensatzung kann nachweislich auf Ihrem Grundstück verbrauchtes oder zurückgehaltenes Wasser bei der Berechnung Ihrer genutzten Abwassermenge in Abzug gebracht werden.
Dazu müssen Sie den Nachweis des verbrauchten Gartenwassers durch geeichte und geeignete Wasserzähler erbringen. Deren Installation erfolgt auf eigene Kosten und muss anschließend durch einen CEB Mitarbeiter abgenommen werden.
Bitte setzten Sie sich dazu mit uns in Verbindung 09561 749 5555.
Sie finden den entsprechenden Passus unter §§ 2, 7 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens CEB.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Im Merkblatt zu § 2 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung erhalten Sie alle Informationen zum Nachweis von auf dem Grundstück zugeführten und verbrauchten Wassermengen.
Bitte beachten Sie: Der Gartenwasserzählerstand ist jährlich bis 10. Januar des auf den Verbrauchszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen (z. B. für das Kalenderjahr 2015 am 10. Januar 2016). Ihren Zählerstand können Sie Online melden.
Meldung der Gartenwasserzählerstände
Nicht vergessen: Hier können Sie, bis spätestens 10.01. des auf den Verbrauchs- und Zurückhaltungszeitraumes folgenden Kalenderjahres, Ihren Stand nun auch bequem Online oder, wie gewohnt, per Post, Fax und E-Mail gartenwasser@ceb-coburg.de melden.
Beachten Sie außerdem, dass die Ablesekarten der Stadtwerke Coburg (SÜC) für Ihre Gartenwassermeldung nicht genutzt werden darf.