II. Tarifliche und betriebliche Leistungen

Urlaub

Der Urlaubsanspruch steigt mit fortdauernder Beschäftigungszeit auf bis zu 33 Tage im Jahr.

Freistellungen bei

  • Eheschließung und -jubiläum
  • der Geburt eines Kindes
  • Beschäftigungsjubiläum
  • an Heiligabend und Silvester

Lohn und Gehalt

Beschäftigte  erhalten eine Bezahlung nach unserem Haustarifvertrag. Die tarifgebundenen Gehaltszahlungen enthalten eine leistungsorientierte Vergütung.

13. Monatsgehalt und Sonderzuwendungen

Beschäftigte erhalten eine jährliche Zuwendung in Höhe von 100 Prozent der jeweils zustehenden Vergütung.
Für erbrachte Beschäftigungszeiten sind Jubiläumszuwendungen von bis zu 4.000 Euro möglich.

Arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge

Arbeitnehmer werden analog der Regelung im TVÖD bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden versichert. Die Beiträge dafür werden zum Zweck der zusätzlichen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung ausschließlich vom CEB finanziert. Je nach Verdienst und Beitragszeit ist ein Rentenanspruch bis zu über 1.000 Euro brutto möglich.

Förderkasse

Die Förderkasse unterstützt ihre Mitglieder und deren Kinder bis zum 16. Lebensjahr. Dieser nichtwirtschaftliche eingetragene Verein bezuschusst beispielsweise Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte und hilft finanziell bei Geburten.

Vermögenswirksame Leistungen

Nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung oder für nachgewiesene Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss. Mit dieser Form der Entgeltumwandlung können CEB-Mitarbeiter eine private Altersabsicherung aufbauen.
 
 

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