Wilde Müllablagerungen

Wichtige Hinweise zur illegalen Müllentsorgung

Wilde Müllablagerungen sind Abfälle, die meist von Unbekannten, in der Umgebung abgelagert wurden, statt sie in Abfallbehältern, über den Sperrmüll oder den Problemmüll entsorgen zu lassen. Es handelt sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt, denn das Entsorgen von Müll auf der Straße, an öffentlichen Plätzen, auf Wiesen, im Wald oder anderenorts ist illegal und wird mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.

Was tun, wenn Sie eine wilde Müllablagerung entdeckt haben?

Wenden Sie sich bitte an das CEB-Call-Center unter 09561 749-5555, um eine wilde Müllablagerung zu melden. Sie können dazu auch unser Kontaktformular nutzen.

Welches Bußgeld wird für wilde Müllablagerungen verhängt?

Auf der folgenden Seite finden Sie alle Bußgelder, die für Verstöße gegen die Umweltschutzordnung fällig werden:

Bei größeren Vergehen oder Gefährdungen des Fußgänger- und Straßenverkehrs wird dem Verursacher der tatsächlich entstandene Aufwand verrechnet. Dieser setzt sich zusammen aus den angefallenen Mitarbeiterstunden plus dem Einsatz der benötigten Fahrzeuge plus den Entsorgungskosten.

Sie möchten etwas beim CEB beantragen oder bestellen?


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