Dichtigkeitsprüfung

Überprüfungspflicht für die Grundstücksanschlüsse und -entwässerungsanlagen

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, die in Ihrem Grundstück gelegenen Grundstücksanschlüsse und -entwässerungsanlagen in Abständen von 25 Jahren durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf ihren Bauzustand, insbesondere auf ihre Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit untersuchen zu lassen. Diese Prüfpflicht gilt auch für mitbenutzte Kanäle in Nachbargrundstücken. Regenwasserkanäle sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Nachzulesen sind die Bestimmungen in der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Kommunalunternehmens CEB (Entwässerungssatzung - KU - EWS).

Mit dem Formular Anzeige zur Dichtigkeitsprüfung gemäß DIN EN 1610 können Sie anzeigen, dass die Überprüfung ordnungsgemäß erfolgt ist. Bitte beachten Sie, dass Sie es nach dem Ausfüllen ausdrucken und unterschreiben, bevor Sie es als PDF-Dokument an info@ceb-coburg.de zurückmailen oder unter 09561 749-5888 an uns zurückfaxen.

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