Bordsteinabsenkungen
Erteilung der Aufgrabungserlaubnis
Aufgrabungen auf öffentlichen Flächen innerhalb der Stadt Coburg, wie zum Beispiel für Arbeiten an Entsorgungs- und Versorgungsleitungen oder Bordsteinabsenkungen, bedürfen der vorherigen Erlaubnis des CEBs.
Welche Informationen und Formulare werden benötigt?
"Besondere Bedingungen und Auflagen für die Erteilung der Erlaubnis zur Aufgrabung von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der Stadt Coburg", die bei den Aufgrabungen zu beachten sind, können Sie sich hier herunterladen.
Bitte beachten Sie: Der Antrag für die Erlaubnis ist mindestens fünf Werktage - Notfälle ausgenommen - vor dem beabsichtigten Baubeginn zu stellen.
Für Ihren Antrag verwenden Sie bitte das entsprechende Formular Aufbruchgenehmigung. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Skizze bei, aus der die Lage der Aufgrabung ersichtlich ist.
Welche Kosten fallen dafür an?
Die Erteilung der Aufgrabungserlaubnis ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem zu erwartenden Aufwand der Bearbeitung und dem Umfang der Aufgrabung. Der Gebührenrahmen reicht von 20,00 bis 2.000,00 Euro.