Aufgrabungen/ Bordsteinabsenkungen
Erteilung der Aufgrabungserlaubnis
Aufgrabungen auf öffentlichen Flächen innerhalb der Stadt Coburg, wie zum Beispiel für Arbeiten an Entsorgungs- und Versorgungsleitungen oder Bordsteinabsenkungen, bedürfen der vorherigen Erlaubnis des CEBs.
Die Antragstellung und Bearbeitung dieser Aufgrabungserlaubnis erfolgt beim Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb ab 01.09.2023 über ein elektronisches Antragsverfahren.
Aufgrabungserlaubnis beantragen: https://rosyweb.de/
Handbuch zur Beantragung: Aufgrabungserlaubnis
Bitte beachten Sie: Der Antrag für die Erlaubnis ist mindestens fünf Werktage - Notfälle ausgenommen - vor dem beabsichtigten Baubeginn zu stellen.
"Besondere Bedingungen und Auflagen für die Erteilung der Erlaubnis zur Aufgrabung von öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb der Stadt Coburg", die bei den Aufgrabungen zu beachten sind, können Sie sich hier herunterladen.
Welche Kosten fallen dafür an?
Die Erteilung der Aufgrabungserlaubnis ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach dem zu erwartenden Aufwand der Bearbeitung und dem Umfang der Aufgrabung. Der Gebührenrahmen reicht von 20,00 bis 2.000,00 Euro.