Räum- und Streupflicht
Wichtige Bürgerpflicht bei Schnee und Eis
Während der CEB den Winterdienst auf Coburgs Straßen übernimmt, sind alle Anlieger dazu verpflichtet, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen. Denn: Der Winterdienst ersetzt das persönliche Räumen und Streuen nicht! Jeder Bürger ist angehalten, die Gehwege und/oder Gehbahnen sowie die kombinierten Geh- und Radwege vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen. In einem Unfall- oder Schadensfall, der durch mangelndes Räumen und Streuen entstanden ist, haftet der für die entsprechende Wegstelle verantwortliche Bürger persönlich.
Wie wird korrekt geräumt und gestreut?
Die Gehwege sind mindestens in einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, muss eine Gehbahn auf der Straße geräumt und gestreut werden. Hier genügt ebenso eine Breite von zirka einem Meter. In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen und kombinierten Geh- und Radwegen ist eine Breite von zirka zwei Metern erforderlich. Zur Sicherungsfläche gehören in Einmündungsbereichen auch Übergänge jeweils rechtwinklig zur Straße in einer Breite von einem Meter. Bitte beachten Sie: Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geräumt werden, sondern soll - sofern möglich - an die Hinterkante des Gehwegs oder auf private Flächen geschoben werden!
Die Anlieger haben an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 09:00 Uhr die Flächen von Schnee zu räumen und mit Sand oder Splitt, jedoch nicht mit Tausalz zu bestreuen. Hierbei gilt folgende Ausnahme: Nur bei besonderen Verhältnissen, zum Beispiel an Treppen, starken Steigungen oder bei Eisregen, ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Räum- und Streuarbeiten sind - sofern erforderlich - bis 20:00 Uhr zu wiederholen.
Auf einen Blick erhalten Sie hier Informationen zur Zuständigkeit des kommunalen und privaten Winterdienstes.
Sie möchten sich weitergehend informieren?
In der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter können Sie die Details der geltenden Räum- und Streubestimmungen nachlesen.