Räumungszeiten des Winterdienstes

Dringlichkeitsstufen I bis III

Der CEB sorgt durch seinen Winterdienst für die Verkehrs- und Personensicherheit auf den Fahrbahnen und Gehwegen Coburgs. Da es technisch nicht möglich ist, diese bei Schnee und Glatteis gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden die Straßen nach Dringlichkeitsstufen eingeordnet. Dies geschieht innerhalb eingeteilter Streubezirke in der Reihenfolge der jeweiligen Verkehrsbedeutung. Am wichtigsten sind die Hauptverkehrsstraßen, die Busstrecken und steile, gefährliche Straßen. Erst wenn diese Straßen sicher befahrbar sind, werden die nachrangigen Straßen winterdienstlich behandelt, zuletzt sind kleine Wohnstraßen mit wenig Gefälle an der Reihe.

 

Räumung von 03:00 Uhr morgens bis maximal 21:00 Uhr

Die Winterdienstfahrzeuge sind bereits ab 03:00 Uhr morgens unterwegs, um möglichst bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 06:30 Uhr die Straßen der Dringlichkeitsstufe I befahrbar zu machen. Im Anschluss daran werden die Straßen der Dringlichkeitsstufen II und III winterdienstlich behandelt. Bei extremen Wetterlagen und andauerndem Schneefall, aber auch zur Vorbeugung von Straßenglätte, wird oft bis gegen 21:00 Uhr geräumt und gestreut.

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