Leistungen Stadtreinigung/Abfall

Generell stehen Ihnen in Coburg schwarze, gelbe und grüne Tonnen zur Abfalltrennung und -entsorgung zur Verfügung. In unserem Müllabfuhrkalender können Sie nachschlagen, wann welche Tonne an Ihrer Adresse geleert wird.

Die CEB-Übersicht „Was gehört in welche Tonne“ finden Sie hier als PDF zum Download.

Altglas ist Verpackungsglas, das zur Wiederverwertung gesammelt wird. Die Standorte der dafür bereitgestellten Container finden Sie in dieser Liste als PDF zum Download.

Tragfähige Kleidungsstücke und Schuhe sowie gut erhaltene Textilien und Federbetten können in den dafür bereitgestellten Sammelcontainern eingeworfen werden. Die Standorte der Container finden Sie in dieser Liste als PDF zum Download.

Sollte Ihnen das zugeteilte Fassungsvermögen der vorhandenen Müllbehälter nicht mehr ausreichen, erhalten Sie auf Anfrage größere Behälter. Eine Reinigung der Müllbehälter kann jederzeit beim CEB bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass dafür Kosten anfallen. Wir haben Ihnen für beide Anfragen hier detaillierte Informationen zusammengestellt.

Sie erreichen uns in der Bamberger Straße 2 - 6 (SÜCenter):

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Wir beraten Sie auch gerne außerhalb unserer Geschäftszeiten. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin mit uns unter 09561 749-5555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Der CEB holt jeweils donnerstags Grünabfälle auf Abruf ab. Zum abholfähigen Grüngut zählen Rasen- und Heckenschnitt, abgestorbene und vertrocknete Pflanzenteile sowie Laub und Äste bis zu Armstärke. Weitere Details lesen Sie hier.

Der CEB reinigt auf Wunsch Ihr Betriebsgelände, Ihre Parkplätze oder Veranstaltungsflächen mit einer Kehrmaschine. Zur Buchung kontaktieren Sie uns bitte unter 09561 749-5555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie können Ihren Haus- oder Gewerbemüll sowie Wertstoffe mit einer Mulde beziehungsweise einem Container entsorgen lassen. Der CEB hält dafür verschiedene Containergrößen und -typen bereit. Weitere Details lesen Sie hier. Nähere Auskünfte zur Buchung, zu den Entsorgungs- und Transportkosten erhalten Sie unter 09561 749-5555 oder Sie nutzen unser Kontaktformular.

Auf Bestellung bietet der CEB eine kostenlose Abholung von Papier und Pappe an, die mehr als einen Kubikmeter umfassen. Die Abholung findet donnerstags statt. Bitte stellen Sie den sortierten Abfall anfahrbar bereit. Zur Buchung kontaktieren Sie uns bitte unter 09561 749-5555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Die nächsten Termine für die Problemmüllsammlung entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Kalender.

Sperrmüll ist Hausrat, der aufgrund seiner Größe und seines Gewichts für die Mülltonne zu groß oder zu schwer ist und der bei einem eventuellen Umzug nicht mehr mitgenommen werden würde. In der Stadt Coburg erfolgt die Sperrmüllabholung immer montags auf Bestellung. Der Sperrmüll ist am vereinbarten Termin ab 06:00 Uhr anfahrbar und vorsortiert am Straßenrand bereitzustellen. Sämtliche Details zum Thema finden Sie auf unserer Sperrmüllseite.

Der CEB sorgt durch seinen Winterdienst für die Verkehrs- und Personensicherheit auf den Fahrbahnen und Gehwegen Coburgs. Alle Anlieger sind dazu verpflichtet, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Weitere Informationen halten die Seiten zu den Räumungszeiten und der Räum- und Streupflicht bereit.

Beim Wertstoffhof in der Glender Straße 27 können Wertstoffe aus Haushalt und Kleingewerbe abgeliefert werden. Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs lauten:

Dienstag bis Samstag (Sommerzeit): 10:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag bis Samstag (Winterzeit): 10:00 bis 17:00 Uhr

Sie haben vergessen, Ihre Mülltonne am Abfuhrtag bereitzustellen? Kein Problem! Nach telefonischer Anmeldung im CEB haben Sie die Möglichkeit, den Abfall kostenlos im Wertstoffhof abzugeben. Ist Ihnen dies nicht möglich, kann Ihre Tonne kurzfristig gegen eine Gebühr entleert werden. Weitere Details lesen Sie hier. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 09561 749-5555 an.

Leistungen Straßen/Gewässer

Aufgrabungen auf öffentlichen Flächen innerhalb der Stadt Coburg, wie zum Beispiel für Arbeiten an Entsorgungs- und Versorgungsleitungen oder Bordsteinabsenkungen, bedürfen der vorherigen Erlaubnis des CEBs. Bitte erkundigen Sie sich hier über die Aufbruchgenehmigung und die anfallenden Kosten Ihrer Anfrage.

Das aktuelle Baustellenverzeichnis entnehmen Sie bitte unserem gleichnamigen Navigationspunkt.

Zu den Aufgaben der Hauptabteilung Straßen, Brücken und Gewässer gehören neben der Bauüberwachung weitere Aufgabenbereiche, die mit der Pflege und Instandhaltung, dem Unterhalt, dem Ausbau und der Erweiterung öffentlicher Straßen, Brücken und Gewässer Coburgs zusammenhängen. Hier finden Sie eine Übersicht über sämtliche Verantwortlichkeiten.

  • Vergabeinformation nach VOB/A, VOL/A
    Informationen zu Vergaben des CEBs (Abteilung: Straßen und Gewässer) nach VOB/A und VOL/A finden Sie unter www.auftraege.bayern.de

Aufgrabungen auf öffentlichen Flächen innerhalb der Stadt Coburg, wie zum Beispiel für Arbeiten an Entsorgungs- und Versorgungsleitungen oder Bordsteinabsenkungen, bedürfen der vorherigen Erlaubnis des CEBs. Bitte erkundigen Sie sich hier über die Aufbruchgenehmigung und die anfallenden Kosten.

Zu den Aufgaben des Straßenunterhalts zählen die Wartung, Pflege und Instandhaltung von:

  • öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

  • Brücken und Durchlässen

  • kleineren Gewässern

  • Straßen- und Objektbeleuchtung

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zu den Aufgaben des Straßenunterhalts zählen die Wartung, Pflege und Instandhaltung von:

  • Öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

  • Brücken und Durchlässen

  • kleineren Gewässern

  • Straßen- und Objektbeleuchtung

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der CEB sorgt durch seinen Winterdienst für die Verkehrs- und Personensicherheit auf den Fahrbahnen und Gehwegen Coburgs. Alle Anlieger sind dazu verpflichtet, ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Weitere Informationen halten die Seiten zu den Räumungszeiten und der Räum- und Streupflicht bereit.

Der CEB ist als Vertreter der Stadt für den sicheren und reibungslosen Betrieb der Straßenbeleuchtungsanlagen verantwortlich. Die SÜC Energie und H2O GmbH ist in unserem Auftrag für die Stromversorgung, den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung an der öffentlichen Beleuchtung tätig. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihnen trotz der regelmäßigen Wartung einmal eine defekte Straßenbeleuchtung auffällt. Verwenden Sie hierfür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 09561 749-5555 an. Weitere Details zur Beleuchtung Coburgs finden Sie hier.

Der CEB kontrolliert in regelmäßigem Turnus Brücken, öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie die dazugehörigen Ausstattungen, um frühzeitig Schäden zu erkennen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Festgestellte Mängel werden schnellstmöglich beseitigt. Sollte Ihnen ein sanierungswürdiger Schaden auffallen, können Sie diesen direkt bei uns melden. Verwenden Sie hierfür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 09561 749-5555 an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zu den Aufgaben des Straßenunterhalts zählen die Wartung, Pflege und Instandhaltung von:

  • öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

  • Brücken und Durchlässen

  • kleineren Gewässern

  • Straßen- und Objektbeleuchtung

Weitere Informationen finden Sie hier.

Leistungen Abwasser

Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, die in Ihrem Grundstück gelegenen Grundstücksanschlüsse und -entwässerungsanlagen in Abständen von 25 Jahren durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf ihren Bauzustand, insbesondere auf ihre Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit untersuchen zu lassen. Diese Prüfpflicht gilt auch für mitbenutzte Kanäle in Nachbargrundstücken. Regenwasserkanäle sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Detaillierte Informationen zu Ihren Pflichten und die dazugehörigen Schriftstücke finden Sie hier.

Einige Anwesen sind aufgrund ihrer besonderen Lage nicht an die öffentliche Kanalisation Coburgs angeschlossen. Die Grundstücksentwässerung dieser Anwesen erfolgt in abflusslose Fäkalgrubenoder Kleinkläranlagen, die in regelmäßigen Abständen entleert werden müssen.

Auf Wunsch übernimmt der CEB diese Entleerung. Bitte kontaktieren Sie uns dazu über unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns unter 09561 749-5115 an. Wir teilen Ihnen gerne die Einzelheiten der Fäkalgrubenentleerung mit.

Gruppenführungen und -besichtigungen derCoburger Kläranlage können telefonisch beim CEB vereinbart werden. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular, oder rufen Sie uns unter 09561 749-5120 an.

Kläranlage Coburg
Wassergasse 33
96450 Coburg
Einfahrt über Weichengereuth/B4

Vor der Errichtung oder Änderung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage müssen Sie zur Genehmigung des Vorhabens gemäß Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Kommunalunternehmens CEB § 10 entsprechende Planunterlagen beim CEB einreichen.

Das Kanalnetz wird rund um die Uhr für den Abwassertransport beansprucht. Um eine einwandfreie Funktion des Kanalsystems zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass das Abwasser ungehindert abfließen kann und es nicht zu Verstopfungen kommt.

Vor allem die unsachgemäße Entsorgung von Küchenabfällen, wie Speiseresten oder Ölen, aber auch von Hygieneartikeln, wie Windeln oder Feuchttüchern, führt durch Ablagerungen zu unerwünschten Verengungen und Verstopfungen im Kanalnetz.

Um derartige Ablagerungen zu entfernen, führt der CEB in regelmäßigen Abständen Kanalspülungen durch. Weitere Informationen zur Reinigung verstopfter Kanäle und vorbeugenden Maßnahmen finden Sie hier.

Niederschlagswasser ist Wasser aus atmosphärischem Niederschlag, wie Regen, Schnee, Hagel et cetera.

Für Niederschlagswasser, das von bebauten und befestigten Flächen in den öffentlichen Kanal eingeleitet wird, fällt eine Niederschlagswassergebühr an. Diese Gebühr bemisst sich nach der Größe der abflusswirksamen Fläche eines Grundstückes. Weitere Informationen finden Sie in unserer Abwasssergebührensatzung.

Sie möchten Ihr Grundstück an die öffentliche Kanalisation anschließen, Änderungen an Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage durchführen oder haben Fragen zu Ihrer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage? Weitere Informationen finden Sie hier. Pläne zu bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen können bei der städtischen Registratur eingesehen werden.

Für öffentliche Veranstaltungen stellt der CEB zwei komplett ausgerüstete Toilettenwagen zur Verfügung. Diese werden gegen ein Entgelt auch an Privatpersonen und Unternehmen vermietet. Über weitere Details informieren Sie sich bitte hier.

Gemäß der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens CEB § 3, (3) wird die Nutzung einer Zisterne ab einer Mindestgröße von 2.000 Litern bei der Ermittlung der abflusswirksamen Flächen berücksichtigt. Je 1.000 Liter Rückhaltevolumen reduziert sich die anrechenbare Fläche um fünf Quadratmeter (ohne Brauchwassernutzung). Wird eine Brauchwassernutzung betrieben, so reduziert sich die anrechenbare Fläche um zehn Quadratmeter je 1.000 Liter Rückhaltevolumen.

Zur Abrechnung des Schmutzwassers werden die aus den öffentlichen Wasserversorgungsanlagen entnommenen Mengen vom Trinkwasserversorger festgestellt. Der Nachweis der aus den privaten Wasserversorgungsanlagen (zum Beispiel eigene Brunnen oder Zisternen) entnommenen sowie der verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Die Zählerstände sind jährlich beim CEB einzureichen. Den entsprechenden Termin entnehmen Sie bitte §7, Abs. 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens CEB.

Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie uns Ihre Ablesedaten für die Zisterne übermitteln wollen: Ablesung Zisterne.

Sie möchten etwas beim CEB beantragen oder bestellen?


Stadt Coburg  SÜC  MHKW  ZAW CEB | 2016
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