Die Grundstücksentwässerungsanlage
Zur Grundstücksentwässerungsanlage gehören alle Bauwerke und technischen Anlagen auf einem Grundstück bis hin zum Kontrollschacht am Anschlusskanal, die der Ableitung, Speicherung und Behandlung von Abwasser dienen.
Anschlusskanäle sind die Leitungen vom öffentlichen Kanal bis zum ersten Kontrollschacht. Sofern kein Schacht vorhanden ist, reicht der Anschluss vom öffentlichen Kanal bis zur ersten straßenseitigen Grundstücksgrenze.