Saubere Grundstücksgrenzen entlang von Hecken

Bereits bei Tagesanbruch sind die Kehrmaschinen und Müllfahrzeuge des CEB im Stadtgebiet unterwegs. Um ein sauberes Stadtbild herzustellen, werden neben den Hauptstraßen auch kleinere Seitenstraßen auf den Reinigungstouren abgefahren. Vor allem im Sommer, wenn die Bäume und Sträucher üppig gedeihen, wird es jedoch schwierig für die Fahrer, ihrer Arbeit in engeren Straßen uneingeschränkt nachzugehen. Vorwiegend für die Kehrmaschinenfahrer ist es mühsam, eine ordnungsgemäße Reinigung bis an den Straßenrand durchzuführen, wenn dieser durch überhängende Sträucher verdeckt wird. Stärkere Äste verursachen zudem Schäden am Lack oder an technischen Einrichtungen, die nicht nur die Kehr- und Müllfahrzeuge des CEB, sondern auch private PKW oder LKW, betreffen.

Wir sehen die Stadtbildpflege als gemeinsame Aufgabe an, und bitten Sie deshalb regelmäßig die Grundstücksgrenzen von überhängenden Ästen zu befreien. Das für öffentliche Straßen gesetzlich vorgeschriebene Straßenraumprofil von 4,50 m entlang eines Grundstücks ist dabei einzuhalten. Wer im Frühjahr seine Hecke regelmäßig zurückschneidet, dem bleibt im Sommer weniger zu tun. Mit dem Sommerschnitt Ende Juni müssen nur die Spitzen entfernt werden, bevor der zweite Jahrestrieb einsetzt. Der Straßenraum wird somit über das ganze Jahr sauber vom Grundstück abgegrenzt und Schäden an den Fahrzeugen werden vermieden.

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